06.11.2008 | GOZ-Novelle
Der Referentenentwurf zur neuen GOZ
– viel Schatten, wenig Licht
Nach langer Zeit des Wartens hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Arbeiten an der neuen GOZ vorläufig abgeschlossen und am Wochenende auf dem Deutschen Zahnärztetag in Stuttgart den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf vorgestellt. Sie können den kompletten Entwurf im Online-Service von „Privatliquidation aktuell“ in der Rubrik „Vorschriften, Beschlüsse und Entwürfe“ abrufen. Mit diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.
Allgemeines zum Referentenentwurf
An den zuletzt erstellten Arbeitsentwürfen hat es noch so einige Änderungen gegeben. Es ist der Wille des Gesetzgebers, die GOZ weitgehend an den Bema anzupassen – im Übrigen auch bei der Bewertung der Leistungen. Da der Punktwert für kieferorthopädische und prothetische Leistungen im Bema niedriger ist als bei den konservierend-chirurgischen, wurden auch in der GOZ diese Leistungsbereiche abgewertet.
Verstärkt wurden indessen die individualprophylaktischen Leistungen. Dazu ein Zitat aus der amtlichen Begründung: „Damit erfolgt zugleich eine gesundheitspolitisch gewünschte Stärkung insbesondere der prophylaktischen Leistungen im Vergleich zur geltenden GOZ.“
Interessant ist in der amtlichen Begründung zur neuen GOZ das Kapitel „Bürokratiekosten“. Allein für die Rechnungslegung schätzt das BMG Gesamtkosten in Höhe von 83 Mio. Euro (= 1,4 Prozent des Gesamtvolumens). Für spezifische Vorgaben aus der GOZ (zum Beispiel Begründungspflicht) wird ein Anteil von 9 Mio. Euro an Bürokratiekosten angenommen.
Der Paragrafenteil
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