06.05.2008 | GOZ-Novelle
Neue Entwicklungen und aktueller Fahrplan zur Reform der GOZ
Die Arbeiten an der neuen GOZ schreiten voran, wenngleich prognostizierte Starttermine bereits mehrfach verstrichen sind. Der vor einigen Monaten bekannt gewordene Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), über den wir laufend aktuell berichten, ist zwischenzeitlich in einigen wesentlichen Punkten geändert worden. In diesem Beitrag berichten wir daher über den aktuellen Stand der GOZ-Reform und den weiteren Fahrplan.
Wichtige Modifikationen im Arbeitsentwurf
Entscheidend vereinfacht werden wohl wieder die Regelungen zur Berechnung von gleich- und andersartigen Versorgungen. Voraussichtlich wird in diesen Fällen doch wieder das bisher auch angewendete Verfahren durchzuführen sein – anstelle des vom BMG zunächst vorgeschlagenen komplizierten Verfahrens einer neuen Art der „Mehrkostenberechnung“.
Erfreulich sind Änderungen im Teil B. „Prophylaktische Leistungen“: Bei Patienten mit besonders hohem Kariesrisiko oder Risikopatienten, die auf Grund einer Allgemeinerkrankung ein besonders hohes Karies- oder Parodontitisrisiko aufweisen, sollen Mengenbegrenzungen entfallen.
Insgesamt fehlt noch eine durchweg logische Nummerierung der Gebührenpositionen. Durch Verschiebungen ergibt die Nummerierung im jetzigen Zustand kein einheitliches Bild, was noch geändert werden soll. Auch ein Punktwert wurde noch nicht festgelegt. Dies ist noch ein spannender Punkt, denn erst dann können realistische Preisvergleiche zur aktuellen GOZ oder zum Bema gemacht werden.
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