· Fachbeitrag · GOZ-Novelle
Novellierung der GOZ: Die wichtigsten Änderungen im allgemeinen Teil (Teil 1)
von Erika-Reitz-Scheunemann, Training mit Biss, Heppenheim
| Mit diesem Beitrag beginnen wir damit, Ihnen einen ersten kompakten Überblick über alle wesentlichen Änderungen im allgemeinen Teil der novellierten GOZ zu geben. |GOZ-Nr. 9120
Wichtige Änderungen im Allgemeinen Teil der GOZ
Im Allgemeinen Teil der GOZ bleiben die §§ 1 Abs. 1 und 2 unverändert.
§ 2 - Abweichende Vereinbarung (Vergütungshöhe)
Erste Änderungen enthält § 2, die - wie in vielen anderen Bereichen - mit einer Angleichung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und einer notwendigen Transparenz für den Zahlungspflichtigen begründet werden. Grundsätzlich ist die Vereinbarung einer abweichenden Höhe der Vergütung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem möglich. Die Vereinbarung eines abweichenden Punktwertes oder einer abweichenden Punktzahl wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso dürfen Notfall- und akute Schmerzbehandlungen nicht von einer abweichenden Vergütungsvereinbarung abhängig gemacht werden.
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