01.12.2006 | Implantatabrechnung
Abrechenbare Nebenleistungen der GOÄ bei Leistungen der Implantologie: GOZ-Nr. 901
Nachdem wir in der letzten Ausgabe abrechenbare Nebenleistungen aus der GOÄ zu der GOZ-Nr. 900 aufgeschlüsselt haben, befasst sich der folgende zweiteilige Beitrag mit den am häufigsten anfallenden Nebenleistungen aus der GOÄ zu der GOZ-Nr. 901.
Leistungsinhalt und Abrechnung der GOZ-Nr. 901
Um die abrechenbaren Nebenleistungen nachvollziehen zu können, muss man sich zunächst die wesentlichen Abrechnungsgrundsätze der GOZ-Nr. 901 vergegenwärtigen.
Leistungsinhalt
Die GOZ-Nr. 901 beinhaltet die Knochenkavitätenpräparation für einen einphasigen oder zweiphasigen Implantatpfeiler, unabhängig von seiner Form (auch Blatt- oder Extensionsimplantate). Im Einzelnen umfasst die Position folgende Leistungen:
- Eröffnung der Schleimhaut bzw. die Schleimhautoperation, die im direkten Zusammenhang mit der Präparation der Knochenkavität steht (zum Beispiel Stanzen, Schlitzen oder Eröffnung mittels Laser). Alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen gehören zur Hautlappenplastik und werden gesondert nach GOÄ berechnet (hierzu detailliert später).
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