09.03.2009 | Implantologie
Individuell gefertigter Aufbau: Wie kann ich diese Leistung abrechnen?
Frage: „Wie rechne ich das Einbringen eines individuell gefertigten Aufbaus auf einem Implantat ab?“
Antwort: Für das alleinige Einbringen eines Implantataufbaus (wir gehen davon aus, dass ein Abutment gemeint ist), kann keine Gebührenposition abgerechnet werden. Es könnte die GOZ-Nr. 905 berechnet werden, wenn es sich beim Einbringen des Implantataufbaus um einen Austausch von Sekundärteilen in Sinne einer Wiederherstellung handelt.
Austausch heißt zunächst, dass es sich um einen Wechselvorgang handeln muss. Es muss also ein vorhandenes Teil aus dem Implantat herausgenommen und ein neues eingebracht werden.
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