01.02.2007 | Implantologie
Was umfasst ein „ausgedehnter Kieferdefekt“?
Frage: „Private Versicherungen vertreten häufig die Auffassung, die GOÄ-Nr. 2732 beschreibe eine Operation zur Lagerbildung bei ausgedehnten Kieferdefekten, die nur durch größere Tumoren oder Osteomyelitis entstehen könnten. Wir berechnen dagegen die GOÄ-Nr. 2732 im Zusammenhang mit dem Aufbau ausgedehnter Kieferdefekte, wenn diese über einen Umfang von zwei Zentimetern hinausgehen. So haben wir beispielsweise die Verpflanzung eines Kinnblocks aus regio 31 – 33 in den linken Oberkiefer vorgenommen und für die dabei erforderliche Lagerbildung die GOÄ-Nr. 2732 berechnet. Ist das korrekt?“
Antwort: Hinsichtlich des Begriffs ´ausgedehnter Kieferdefekt´ gibt es zwischen GOZ-Kommentaren und Implantologenverbänden teils erhebliche Auffassungsunterschiede. Während in namhaften Kommentaren zu lesen ist, ausgedehnte Kieferdefekte könnten nur durch eine Fehlbildung, ein Trauma, durch Osteomyelitis oder als Folge einer Tumorresektion entstehen, vertritt der Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ) folgende Meinung: „Der Begriff ´ausgedehnter Kieferdefekt´ ist in der Medizin mit einer Region von mehr als zwei Zentimetern beschrieben. Werden also Regionen, die über diesen Bereich hinausgehen, mit Knochenmaterialien aufgefüllt, augmentiert oder aufgebaut, so kommt diese Position zur Abrechnung.“
Man könnte die beiden Ziffern Ä 2730 und Ä 2732 im Prinzip folgendermaßen gegeneinander abgrenzen: Beschränken sich die Maßnahmen auf einen umschriebenen Bereich des knöchernen Alveolarfortsatzes (beispielsweise im Zusammenhang mit dem Einbringen eines Implantates), so ist eher die Nr. Ä 2730 zutreffend, während für die Lagerbildung an Kieferdefekten, die über den Alveolarfortsatz hinausgehen, die Nr. Ä 2732 (immerhin viermal so hoch bewertet) ansatzfähig ist. Doch auch diese Beschreibung ist nicht in jeder Hinsicht eindeutig, da es zweifellos Überschneidungen gibt.
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