07.07.2011 | Implantologie
Wie wird die „Innenraumversiegelung“ eines Implantats abgerechnet?
Frage: „Wie kann ich die Innenraumversiegelung eines Implantats abrechnen?“
Antwort: Die Innenraumversiegelung ist eine gute Möglichkeit, die Keimbelastung im Innenraum des Implantats zu verhindern. Sie können die Versiegelung mit unterschiedlichen Medikamenten und Materialien vornehmen. Hierbei handelt es sich um eine neue wissenschaftlich anerkannte Leistung, die nach Inkrafttreten der GOZ entwickelt wurde. Für die Leistung der Innenraumversiegelung als selbstständige Leistung gibt es weder eine GOZ- noch eine GOÄ-Position. Es sind somit alle Voraussetzungen für eine Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ gegeben. Die Ermittlung und Kalkulation der passenden Position beruht auf einer praxisindividuellen Kalkulation, demzufolge eine allgemeine Empfehlung zur Analoggebühr nicht gegeben werden kann.
Beachten Sie bitte auch die Begleitleistungen und die nachfolgenden Leistungen. Die nachstehende vereinfachte Übersicht zum Ablauf verdeutlicht Ihnen, worauf Sie achten sollten:
Neue Implantatversorgung | Bestehende Implantatversorgung |
Die Innenraumversiegelung wird vor dem definitiven Einsetzen der Suprakonstruktion durchgeführt: | Definitiv eingegliederte, verschraubte Implantatrekonstruktionen werden häufig regelmäßig als Prophylaxemaßnahme gereinigt. Beachten Sie die notwendigen Maßnahmen und entsprechenden GOZ-Positionen zum Entfernen der Suprakonstruktion. |
Reinigung und Politur des Implantats: Analogposition gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, ggf. Mundbehandlung mit entsprechenden Medikamenten. | |
Reinigung, Politur und Desinfektion der Suprakonstruktion: z.B. BEB-Position gemäß § 9 GOZ. | |
Innenraumversiegelung des Implantats: Analogposition gemäß § 6 Abs. 2 | |
Definitives Einsetzen der Suprakonstruktion | Wiedereingliedern der vorhandenen Suprakonstruktion. |
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