04.08.2008 | Kfo
Abrechnung von orthodontischen Ankerschrauben
Frage: „Welche Gebühren kommen bei der Abrechnung von orthodontischen Ankerschrauben zum Ansatz?“
Antwort: Orthodontische Verankerungsimplantate sind in der Regel Miniaturschrauben, die äußerst stabil und hochelastisch sind. Üblicherweise sind die Verankerungsimplantate unmittelbar nach ihrer Insertion belastbar und werden nicht vollständig osseointegriert. Nach erfolgreicher Behandlung werden diese dann wieder entfernt.
Die Versorgung mit orthodontischen Verankerungsimplantaten ist somit vergleichbar mit einer Implantation, bei der die Implantate nicht wieder entfernt und mit einer Suprakonstruktion versorgt werden. Somit fallen bei der Verwendung orthodontischer Ankerschrauben in der Regel folgende GOZ-Nummern an, wobei der Steigerungsfaktor dem entsprechenden Aufwand angepasst werden sollte:
- 900 (Implantatbezogene Analyse)
- 901 (Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat)
- 902 (Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität)
- 903 (Einbringen eines enossalen Implantats)
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