06.10.2010 | Kfo-Leistungen
Abrechnung der GOZ-Nr. 609?
Frage: „Wie berechnet man korrekt die GOZ-Nr. 609? Wie häufig? Welche Begründungsmöglichkeiten gibt es für die Faktorsteigerung?“
Antwort: Die GOZ-Nr. 609 (Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention) ist einmal je Behandlungsfall und je Kiefer abrechenbar. Eine aktive KFO-Behandlung auf rein privater Basis ist mit einer Dauer von vier Jahren als Behandlungsfall festgesetzt.
Mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor kann ein Honorar von 90,55 Euro erzielt werden, was in der Regel keinesfalls dem Leistungsumfang und vor allem dem Zeitaufwand gerecht wird. Zum 3,5-fachen Satz erbringt die GOZ-Nr. 609 ein Honorar von 137,79 Euro. Begründungen zur Faktorsteigerung müssen stets individuell auf den Behandlungsfall bezogen sein. Beispielhaft sollen folgende Formulierungshilfen eine Orientierung hierfür geben:
- Die Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich waren bei dem Patienten XY besonders schwierig und auch sehr zeitintensiv, da die Feststellung der Wachstumsphase besonders kompliziert war.
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