04.06.2008 | Kfo
Wiederbefestigen von Retainern – Abrechnung?
Frage: „Wir habenbei einem Privatpatienten im Notdienst einen Retainer wiederbefestigt, der sich an Zahn 43 gelöst hat. Was können wir dafür abrechnen?“
Für das Wiederbefestigen eines Retainers fällt je Klebestelle die GOZ-Nr. 610 (Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel) an. Diese Gebühr wird auch für das Eingliedern eines Retainers je Klebestelle berechnet, dann zuzüglich der GOZ-Nr. 614 (Eingliederung eins Teilbogens). Da es sich hier nur um eine Wiederbefestigung handelt, wäre zu überlegen, den Faktor der Nr. 610 entsprechend anzupassen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 17 | ID 119715