01.10.2005 | Kieferorthopädie
Die Berechnung der Invisalign-Methode
Nachdem nun auch einige deutsche Universitäten im ersten Halbjahr diesen Jahres die Invisalign-Methode in ihre Ausbildung integriert haben, befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Berechnung dieser Behandlungsmethode und den Reaktionsmöglichkeiten auf Erstattungsschwierigkeiten. Die vorgeschlagenen Gebührennummern beruhen auf den Angaben von Dr. Henning Briegleb, Rechtsanwalt Joachim Poetsch und Dr. Werner Schupp aus der Abhandlung „ Abrechnungshinweise für Invisalign-Behandler“.
Krankenversicherer lehnen Kostenerstattung vielfach ab
Mit dem Argument, dass diese Methode medizinisch nicht notwendig sei, lehnen immer noch die meisten privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme für eine geplante Invisalign-Behandlung ab. Wir haben schon vielfach über das Thema der medizinischen Notwendigkeit berichtet – siehe dazu unter anderem „Privatliquidation aktuell“ Nrn. 8/2004, S. 5; 9/2003, S. 5; 4/2003, S. 1; 12/2002, S. 1; 10/2001, S. 1 und 10/1999, S. 1 (Musterschreiben). Dies alles kann auch auf die Problematik mit der Invisalign-Methode übertragen werden, da diese zwischenzeitlich zu den anerkannten kieferorthopädischen Behandlungsmethoden gehört.
Hierzu liegt unter anderem die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie vom Januar 2004 vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Invisalign-Methode auf Basis der zwischenzeitlich gewonnenen medizinischen Erfahrungen sowie der vorliegenden Studien zur Behandlung einer Vielzahl von Zahnfehlstellungen nicht nur geeignet ist, sondern auch erhebliche Vorteile bietet. Die Stellungnahme der DGKFO ist unter www.DGKFO.de/Stellungnahme-Invisalign-2004.pdf online abrufbar.
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