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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Kieferorthopädie, Teil 5

    Berechnung der kieferorthopädischen Privatbehandlung: Kieferorthopädische Therapie

    | Im folgenden Beitrag befassen wir uns nach der kieferorthopädischen Erstberatung (Nr. 9/2002), der Diagnostik (Nrn. 9 und 10/2002) und der kieferorthopädischen Prophylaxe (Nr. 11/2002) mit der Berechnung der Therapiemaßnahmen. Die kieferorthopädischen Therapiemaßnahmen werden mit den Gebühren nach den Nrn. 603 bis 609 vergütet. Dies ist unabhängig davon, ob die Behandlung mit herausnehmbaren Geräten oder festsitzenden Apparaturen bzw. kombiniert durchgeführt wird. Für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Behandlung mit festsitzenden orthodontischen Apparaten steht zusätzlich die Berechnung der Nrn. 610 bis 617 zur Verfügung. |