01.03.2004 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Beihilfevorschriften des Bundes zum 1. Januar 2004 geändert!
| Die Beihilfevorschriften wurden entsprechend den Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform für GKV-Patienten zum 1. Januar 2004 angepasst. So wird jetzt pro Quartal für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten durch den Beihilfeberechtigten und seine Angehörigen jeweils eine Praxisgebühr von 10 Euro von der Beihilfe abgezogen. Weiterhin sind verschiedene Leistungen entfallen oder stark eingeschränkt worden. Bei Interesse können Sie die geänderten Beihilfevorschriften des Bundes im Internet unter www.bmi.bund.de abrufen. Geben Sie dazu unter "Suchen" das Suchwort "Beihilfe" ein und Sie bekommen alle Vorschriften angezeigt. Darauf sollten Sie gegebe-nenfalls auch Ihre beihilfeberechtigten Patienten hinweisen. |
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