01.05.2004 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Klären Sie Ihre Beihilfe-Patienten mit einem Merkblatt über die Kosten auf!
| Die bundesweiten Querelen um die Nicht-Anerkennung von Begründungen durch Beihilfestellen sind hinlänglich bekannt, ebenso wie die Verweigerung der Erstattung von Materialkosten nach § 3 GOZ. Viele Beihilfepatienten meinen immer noch, dass der Zahnarzt mit 2,3fach gut bedient sei oder gar dass dies der Multiplikator des GKV-Honorars sei. |
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