05.08.2010 | Kostenerstattung
Musterschreiben zur Verbindlichkeit der im Heil- und Kostenplan genannten Summe
Ein „Dauerbrenner“ im Rahmen der Privatliquidation ist das Verlangen der Kostenerstatter, auf den bei ihnen eingereichten Heil- und Kostenplänen bereits die endgültigen Steigerungssätze und definitiv anfallenden Gebühren zu nennen. Mitunter wird sogar verlangt, dem Kostenplan von vornherein eine spezifizierte Laborrechnung beizufügen. Dies nehmen wir zum Anlass für ein aktualisiertes Musterschreiben, in dem wir die wichtigsten Argumente auflisten, mit denen Sie unberechtigte Forderungen seitens Ihres Patienten oder seiner Versicherung zurückweisen können. Insbesondere haben wir darin die einschlägige Rechtsprechung angeführt, die Ihnen bei der Auseinandersetzung mit Kostenträgern von Nutzen sein kann.
Eines vorweg: Ihre prothetischen Heil- und Kostenpläne für Privatpatienten sollten unbedingt Hinweise enthalten,
- dass neben den genannten noch zusätzliche, im Vorfeld nicht absehbare Leistungen anfallen können;
- dass sich im Verlauf der Behandlung Schwierigkeiten ergeben können, die eine andere Bewertung erforderlich machen;
- und - ganz besonders wichtig -, dass konservierend-chirurgische Leistungen nicht enthalten sind und dementsprechend zusätzlich berechnet werden.
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