01.09.2000 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Vermeiden Sie Erstattungsprobleme durch korrekte Begründungen bei Schwellenwertüberschreitungen!
| Leider gibt es in letzter Zeit wieder verstärkt Ärger von Seiten der Erstattungsstellen, wenn es um die Anerkennung von Begründungen für die Überschreitung des 2,3fachen Satzes geht. Vielfach liegt der entscheidende Fehler allerdings auch beim Zahnarzt selbst, da der Einfachheit halber oder aber auch aus Bequemlichkeit zu wenig Wert auf die korrekte Formulierung der Begründungstexte gelegt wird. Oftmals wird nur eine von der Abrechnungssoftware vorgeschlagene Begründung angegeben. |
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