· Fachbeitrag · KRANKENVERSICHERUNG
Der Notlagentarif ‒ die wichtigsten Fakten
| In den Notlagentarif werden Versicherte eingegliedert, die wegen einer finanziellen Notlage ihre Beiträge nicht bezahlen können. Hier haben die Patienten nur Anspruch auf medizinische Leistungen bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. PI stellt Ihnen die wichtigsten Fakten vor. Den Standardtarif hatten wir Ihnen in PI 08/2018, Seite 12 ff., vorgestellt. |
Notlagentarif seit Mitte 2013
Der Notlagentarif war notwendig geworden, weil mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht im Jahre 2007 (GKV ‒ gesetzliche Krankenversicherung) bzw. 2009 (PKV ‒ private Krankenversicherung) die Versicherungsverträge bei rückständigen Beitragszahlungen nicht mehr einfach gekündigt werden konnten. In der PKV wurde der Versicherte dann automatisch in den Basistarif eingestuft, was aber dennoch zu einem hohen Berg an Beitragsschulden führte. Im August 2013 wurde vom Gesetzgeber daher als weiterer Sozialtarif der PKV der Notlagentarif eingeführt. Versicherte, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf einen Mindestversicherungsschutz e‒ auch wenn Beitragsrückstände bestehen oder Beiträge nicht bezahlt werden können.
Einstufung in den Notlagentarif
Versicherte, die ihrer Pflicht zur Beitragszahlung in der PKV nicht nachkommen, werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens automatisch in diesen Notlagentarif überführt. Ihr bisheriger privater Krankenversicherungsvertrag ruht während dieser Zeit. Für alle Versicherten im Notlagentarif wird eine einheitliche Prämie kalkuliert. Alterungsrückstellungen werden nicht aufgebaut. Vorhandene Alterungsrückstellungen sind so anzurechnen, dass bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie durch Entnahme aus dieser Rückstellung geleistet werden, um den Aufbau weiterer Beitragsschulden zu verhindern. Sind alle rückständigen Versicherungsbeiträge, die Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt, kommt der Versicherte automatisch wieder in seinen alten Tarif zurück. Der Notlagentarif unterliegt relativ strengen Regularien und soll auf möglichst vorübergehende „Ausnahmesituationen“ beschränkt bleiben.
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