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  • 01.04.2008 | Laborabrechnung

    Welche Laborpositionen können wir bei Cerec-Konstruktionen berechnen?

    Frage: „Welche Laborpositionen können wir bei Cerec-Konstruktionen (Inlay, Krone etc.) berechnen, die zweizeitig im Eigenlabor gefertigt werden?“  

     

    Antwort: Mit der Herstellung eines Cerec-Inlays oder einer Cerec-Krone fallen zahntechnische Leistungen an, die auf Grundlage des § 9 GOZ berechnet werden können. Voraussetzung für die Berechnung von zahntechnischen Leistungen nach § 9 GOZ ist, dass dem Zahnarzt die Kosten tatsächlich entstanden sind. Folgende Positionen können in diesem Zusammenhang unter anderem anfallen:  

     

    BEB-Nr. 

    Leistungsbeschreibung  

    0002  

    Modell aus Superhartgips  

    0021  

    Modell für Sägesegmente  

    0103  

    Modellsegment sägen  

    0105  

    Stumpf aus Kunststoff  

    0212  

    Dowel Pin setzen  

    0213  

    Ausblocken eines Stumpfes  

    0253  

    Split Cast Sockel an Modell  

    0402  

    Mittelwertartikulator  

    xxx  

    Provisorisches Inlay  

    2281  

    Krone aus Keramik, gefräst  

    2551  

    Inlay aus Keramik gefräst, einflächig  

    2552  

    Inlay aus Keramik gefräst, zweiflächig-  

    2553  

    Inlay aus Keramik gefräst, dreiflächig-  

    2554  

    Inlay aus Keramik gefräst, mehrflächig-  

    2555  

    Onlay aus Keramik, gefräst  

    xxx  

    Teilkrone aus Keramik, gefräst  

    2689  

    Farbgebung durch Bemalen  

    5401  

    Keramik ätzen  

    5306  

    Keramik konditionieren  

    Beachten Sie: Die BEB enthält nicht alle Leistungen, die bei der Herstellung von Cerec-Inlays oder Cerec-Kronen anfallen, so dass diese eigenständig aufgenommen werden müssen. Ebenso muss individuell entschieden werden, ob die Materialkosten für den Keramikblock extra ausgewiesen oder ob diese Kosten mit in die jeweilige Gebühr für die Krone bzw. das Inlay einbezogen werden. Im Übrigen sind die in unserem Beispiel aufgeführten Leistungen keineswegs zwingend bzw. abschließend: Je nach Individualität der Arbeitsgänge können weitere Leistungen folgen bzw. unberücksichtigt bleiben.