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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Landgericht Hamburg

    Erfreuliches Urteil zur Erstattung zahntechnischer Laborkosten

    | Unter teilweiser Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Hamburg hat das Landgericht Hamburg auf die Berufung einer privat versicherten Patientin (Klägerin) hin die private Krankenversicherung zur vollständigen Erstattung von zahntechnischen Behandlungskosten verurteilt. Die Versicherung hatte lediglich eine eingeschränkte Erstattung der zahntechnischen Laborkosten - zum einen unter Hinweis auf die von ihr erstellte hausinterne Sachkostenliste, zum anderen unter Hinweis auf das von ihr zu Grunde gelegte „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis“ (BEL) - vorgenommen. |