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  • 01.12.2007 | Leserforum

    Abrechnung der direkten Unterfütterung beim Privatpatienten?

    Frage: „Kann ich bei einer direkten Unterfütterung bei einem Privatpatienten zusätzlich zur GOZ-Position für die zahntechnische Arbeit die BEB-Nrn. 8122, 8002 bzw. 8001 und die Materialkosten in Ansatz bringen?“  

     

    Antwort: Für die direkte Unterfütterung können Sie die BEB-Nrn. 8002 (Basis unterfüttern) bzw. 8001 (Basisteil unterfüttern) nicht in Ansatz bringen. Diese Positionen honorieren den zahntechnischen Aufwand, der bei indirekten Unterfütterungen anfällt, wenn die mit Abformmaterialien beschichtete Prothesenbasis gegen den Prothesenkunststoff ausgetauscht wird.  

     

    Bei direkten Unterfütterungen wird der selbst härtende Prothesenkunststoff – in der Regel Autopolymerisat – direkt auf die Prothesenbasis aufgetragen und anschließend geglättet sowie poliert, was den Ansatz der BEB-Nr. 8122 (Ausarbeiten und Polieren nach direkter Unterfütterung) rechtfertigt.