01.05.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Abrechnung einer Marylandbrücke nach GOZ-Nrn. 516 und 517 statt nach Nrn. 502 und 507?
| Frage: "Wir haben bei einer Patientin eine Marylandbrücke eingegliedert und diese nach den GOZ-Nrn. 502 und 507 abgerechnet. Nun hat die Versicherung (Allianz) die Übernahme abgelehnt mit der Begründung, dass die Nrn. 515 und 516 zum Ansatz kommen müssten. Die Zähne würden zwar leicht präpariert, aber nicht überkront. Was ist richtig?" |
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