01.02.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Beihilfestelle erkennt GOZ-Nr. 101 nicht an - ist die Ablehnung berechtigt?
| Frage: "Wir erhielten einen Anruf von einem Patienten, dem die Beihilfestelle die GOZ-Nr. 101 nicht erstatten wollte. Der Patient war am selben Tag vor der Prophylaxe-Behandlung vom Arzt untersucht worden, so dass auf der Rechnung auch die GOZ/GOÄ-Nrn. 001 und Ä1 aufgeführt waren. Dies akzeptierte die Beihilfe nicht, obwohl es sich doch um zwei verschiedene Behandler und Behandlungen handelte. |
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