01.06.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Eigenlaborleistungen: Berechnung trotz Streichung durch Kostenerstatter zulässig?
| Frage: "Der Praxisalltag bringt leider zunehmend durch die Streichungen der Versicherungen Probleme mit sich. Eine akute Frage ist die Berechnung von Eigenlaborleistungen, zum Beispiel: prothetische Planung nach Modellanalyse/Technikerberatung (kein HKP), individuelle patientenspezifische Farbbestimmung in der Praxis, Präzisierung und Kontrolle der Arbeitsmodelle (Präpgrenzenbestimmung) vor der Technikerstellung, Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe. Die Versicherungen erstatten diese Leistungen nicht, weil sie nicht in der Sachkostenliste enthalten sind. Wie können wir darauf reagieren? " |
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