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  • 01.05.2005 | Leserforum

    Festzuschüsse: Fragen und Antworten

    Dieser Beitrag enthält weitere Fragen, die uns von Lesern zu der Festzuschussregelung beim Zahnersatz gestellt wurden, mit den Antworten.  

    Festzuschuss für das Auffüllen eines Außenteleskops?

    Frage: „Bei einem unserer Patienten haben wir nach Extraktion eines mit einem Innenteleskop versehenen Zahnes das Sekundärteleskop in der Cover-denture-Prothese mit Kunststoff aufgefüllt (ohne Abdruck). Was können wir dafür abrechnen und welchen Zuschuss erhält der Patient?“  

     

    Antwort: Abrechenbar ist die Bema-Nr. 100 a; der Patient erhält den Zuschuss 6.1, da es sich um eine Wiederherstellungsmaßnahme ohne Erweiterung handelt, die allein den Kunststoffbereich der Prothese betrifft.  

    Welcher Zahnersatz im Gegenkiefer wird natürlichen Zähnen gleichgestellt?

    Frage: „Nach den Festzuschuss-Richtlinien wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der Zahnersatz funktionstüchtig ist oder durch Wiederherstellungsmaßnahmen funktionstüchtig gemacht werden kann. Warum gibt es dann Einschränkungen bei der Brückenversorgung, wenn im Gegenkiefer eine Totalprothese vorhanden ist? Schließlich stellt diese doch auch einen funktionstüchtigen Zahnersatz dar.“