01.07.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
GOZ-Nr. 208 für die Politur einer Kompositfüllung nicht berechenbar?
| Frage: "Die Versicherung eines Patienten beanstandet den Ansatz der GOZ-Nr. 208 für die Politur einer Kompositfüllung, weil in der Leistungsbeschreibung von einer Amalgamfüllung die Rede ist. Ist das korrekt?" |
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