01.06.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
GOZ-Nr. 508 für die Verschraubung eines Kronenaufbaus mit einem Implantat?
| Frage: "Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zur GOZ-Nr. 508, die die Abrechnung dieser Ziffer für die Verschraubung eines Kronenaufbaus mit einem Implantat rechtfertigen? Wir haben diesbezüglich Schwierigkeiten mit der Allianz, weil sie die Erstattung der GOZ-Nr. 508 ablehnt. Die Versicherung beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom 27. Mai 1999, Az: 24 C 140/97." |
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