01.05.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Ist der Zahnarzt zum Nachweis über die berechneten Implantatkosten verpflichtet?
| Frage: "Bei einem Patienten wurde die Rechnung über eine Implantation mit Sinuslift nach diversen Vorgeplänkeln trotz vorliegendem HKP nun endlich erstattet. Allerdings wurden die Implantatkosten nur anteilig mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro erstattet. Die LVM fordert jetzt noch einen Nachweis über die berechneten Implantatkosten. Dafür wurde eine Â?markierte Preisliste des Herstellers' verlangt. Darunter steht: Â?Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie entsprechend gerichtlicher Urteile (LG Nürnberg vom 31. März 1998 (Az.: 13 S 8012/97), des LG Köln vom 23. Januar 2002 sowie des OLG Köln vom 19. Januar 2000 (Az.: 5 U 163/99) dazu verpflichtet sind.' Was besagen diese Urteile konkret? Wie verhalte ich mich richtig? In die Kosten des Implantats sind Lagerhaltungskosten von zehn Prozent sowie die Kosten des Einmalbohrers bei mir mit eingeflossen. Bisher hatten wir mit dieser Praxis keine Probleme." |
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