01.01.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Keine mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 330 bei verschiedenen OP-Gebieten?
| Frage: "Die Postbeamtenkrankenkasse lehnt die mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 330 bei verschiedenen OP-Gebieten (Ober- und Unterkiefer) ab. Im vorliegenden Fall wurden zwei Weisheitszähne operativ entfernt (Zähne 28 und 38). Es handelt sich somit um getrennte Operationsgebiete (Ober- und Unterkiefer). Die Erstattungsstelle beruft sich auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums vom 23. Januar 1997, wonach der Verordnungstext die Möglichkeit der mehrmaligen Berechnung dieser Ziffer in einer Sitzung nicht vorsehe. Stimmt das?" |
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