01.01.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Kostenerstattung ab 1. Januar 2004: Beschränkung auf zahnärztliche Behandlungen zulässig?
| Frage: "Viele Kassenpatienten in meiner Praxis nutzen schon seit langem das Kostenerstattungsverfahren, in aller Regel beschränkt auf zahnärztliche Behandlungen. Ab dem 1. Januar 2004 sollen Kassenpatienten nun wieder frei wählen können, ob sie die Kostenerstattung nutzen möchten oder nicht. Allerdings soll diese Wahl nicht mehr auf einzelne Bereiche (zum Beispiel nur zahnärztliche Behandlungen) begrenzbar sein, sondern grundsätzlich alle Kassenleistungen betreffen. Viele Patienten wollen sich aber nicht komplett auf die Kostenerstattung einlassen. Dürfen Patienten, die schon seit längerem die Kostenerstattung nur für zahnärztliche Behandlungen nutzen, mit einem Bestands- oder Vertrauensschutz rechnen?" |
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