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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Leserforum

    Kostenerstattungsprobleme bei der Abrechnung einer endodontischen Privatbehandlung

    | Frage: „Für Mess-Aufnahmen und Masterpoint-Aufnahmen im Rahmen der endodontischen Privatbehandlung berechnen wir die Ä5260. Für das Einbringen der Wurzelkanalinstrumente bzw. der Guttaperchastifte berechnen wir die Ä370, überwiegend mit abgesenktem Faktor je nach Aufwand und Schwierigkeit. Wie können wir den Patienten unterstützen, wenn ihm die Erstattung dieser Positionen von seiner Versicherung gänzlich versagt wird?“ |