01.07.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Kunststoffprovisorium nicht beihilfefähig?
| Frage: "Die Beihilfestelle hat bei einem unserer Patienten die Kosten für das bei uns hergestellte Brücken-Provisorium als nicht beihilfefähig anerkannt und begründete dies mit dem Hinweis, Kunststoff für Provisorien seien Praxiskosten und somit nicht beihilfefähig. Stimmt das?" |
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