01.04.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Mehrfachberechnung der Nr. 203 nicht zulässig?
| Frage: "Anbei senden wir Ihnen eine Stellungnahme der Postbeamtenkrankenkasse. Uns liegen jetzt zwei Fälle vor, bei welchen die PBeaKK die Mehrfachberechnung der Nr. 203 ablehnt, obwohl aus der Rechnung genau ersichtlich ist, dass es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Gelten hier andere Bestimmungen als bei der Beihilfe? |
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