03.03.2008 | Leserforum
Privatabrechnung einer Restostitis im Bereich eines Zahnes nach GOÄ-Nr. 2651?
Frage: „Bei einem Kassenpatienten haben wir eine Restostitis im Bereich eines Zahnes behandelt, der drei Monate vorher von einem anderen Zahnarzt extrahiert worden war. Dafür haben wir privat die Gebühren-Nr. Ä 2651 berechnet. Ist dies korrekt oder wäre auch eine Abrechnung nach Bema möglich gewesen?“
Antwort: Leider geht aus Ihren Angaben nicht präzise hervor, was der genaue Zweck des Eingriffs war und wie Sie dabei vorgegangen sind. Sollte es sich um die Beseitigung eines Sequesters bei bestehender Osteomyelitis gehandelt haben, so wäre die korrekte Abrechnungsposition die Bema-Nr. 53 (Ost 3: „Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer“).
Sollte es sich jedoch nur um die Revision einer Extraktionswunde gehandelt haben (was bei dem zeitlichen Abstand zur vorausgegangenen Zahnentfernung unwahrscheinlich ist), so träfe die Bema-Nr. 46 – XN: „Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ – zu.
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