01.10.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Reparatur einer defekten Prothese ohne Genehmigung der Krankenkasse zulässig?
| Frage: "Ein Urlauber (Kassenpatient) erscheint mit einer defekten Prothese in der Praxis und hat auch seine Versichertenkarte dabei. Er wünscht die sofortige Ausführung der Reparatur. Eine vorherige Genehmigung der Kasse, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, ist nicht möglich. |
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