01.09.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Versicherung erstattet oberhalb des 3,5fachen Satzes nicht - was tun?
| Frage: "Insbesondere große Versicherungen (DKV, Allianz etc.) nutzen seit einiger Zeit einen vorformulierten Textbaustein im Zusammenhang mit Vereinbarungen nach § 2 GOZ. Trotz ausführlichster Erläuterung in der Rechnung wird generell behauptet: 'Den Unterlagen ist jedoch kein besonders schwieriges Krankheitsbild zu entnehmen, das ein Honorar über dem Höchstsatz als angemessen erscheinen lässt. Von einer Prüfung, inwieweit eine rechtswirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde, haben wir insofern abgesehen.' Daraus folgt, dass die Versicherung für einen Versicherungsschutz oberhalb des 3,5fachen Satzes quasi generell nicht aufkommen will. Wie kann ich unseren Patienten in dieser Angelegenheit helfen?" |
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