01.05.2000 · Fachbeitrag · Leserservice
AG Wittlich: Analogabrechnung der „dentinadhäsiven Rekonstruktion“ nach Nrn. 215 bis 217 GOZ rechtens
| Neben dem Amtsgericht Fürth hat am 25. August 1999 auch das Amtsgericht Wittlich (Az: 4 C-508/97) die Analogabrechnung der dentinadhäsiven Rekonstruktion anerkannt. Zitat aus dem Urteil: |
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