01.05.2001 · Fachbeitrag · Leserservice
Beihilfevorschriften können abgerufen werden
| Die aktuellen Beihilfevorschriften des Bundes mit Stand vom 28. August 2000, die von den Ländern Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den fünf neuen Bundesländern angewendet werden, können bei Bedarf kostenlos bei der Redaktion unter dem Stichwort „Beihilfevorschriften“ angefordert werden (IWW Institut, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax 02596/92280). |
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