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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Letzte Meldung

    LG Frankfurt: Analogabrechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik nach GOZ-Nrn. 215 ff. rechtens!

    | Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 24. November 2004 (Az: 2-16 S 173/99) entschieden, dass die Analogabrechnung der dentinadhäsiven Mehrschicht-Rekonstruktionen nach den GOZ-Nrn. 215 ff. rechtens war. Das Verfahren, das diesem Urteil zu Grunde liegt, hatte der Bundesgerichtshof am 23. Januar 2003 (Az: III ZR 161/02) wegen Verfahrensmängeln an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen. Zwischenzeitlich wurden mehrere Universitäts-Gutachten eingeholt, die allesamt die Analogabrechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik nach den Inlay-Positionen befürwortet haben. |