01.11.2005 | Liquidationserstellung
Regelsatz-Überschreitung optimal begründen: So vermeiden Sie Erstattungsprobleme!
Einer der häufigsten Anlässe dafür, dass private Versicherungen oder Beihilfestellen zahnärztliche Liquidationen beanstanden, sind nicht anerkannte Begründungen für das Überschreiten des Schwellenwertes. Deshalb stellen wir in diesem Beitrag die sechs häufigsten Einwände im Zusammenhang mit Begründungen vor und erläutern kurz, wie sie sich vermeiden lassen. Dabei bitten wir, sich an den im Grunde irreführenden, aber nach wie vor üblichen Bezeichnungen „Schwellenwert“ oder „Regelsatz“ nicht zu stören.
Die Erhöhung des Multiplikators über den Regelsatz hinaus kann veranlasst sein durch:
- die Schwierigkeit der einzelnen Leistung,
- die Schwierigkeit des ganzen Krankheitsfalles,
- den Zeitaufwand für die einzelne Leistung,
- besondere Umstände bei der Ausführung der Leistung sowie
- die Besonderheit des angewandten Verfahrens.
Das bedeutet, dass eine stichhaltige Begründung auf mindestens einen dieser Punkte Bezug nehmen muss.
1. Patient sollte die Begründung verstehen können
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