01.10.2004 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter
Antwort auf die Aufforderung, den Steigerungssatz einer Honorarvereinbarung zu begründen
| In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Lesern, die um Argumentationshilfe gegenüber einem privaten Kostenerstatter bitten, der für eine mit einem Patienten getroffene abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ eine Begründung des zu Grunde gelegten Steigerungssatzes fordert. Ein solches Verlangen kann keinesfalls mit dem Hinweis, aus den Unterlagen des Versicherten sei "kein besonders schwer wiegendes Krankheitsbild zu erkennen, das eine Überschreitung des üblichen Gebührenrahmens rechtfertigt", begründet werden. Daher sollten Sie einem derartigen Ansinnen - wenn überhaupt - nur gegen eine angemessene Gebühr nachkommen. |
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