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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter

    Behauptung, GOZ-Nr. 801 sei im Zusammenhang mit Kronen- oder Prothesenversorgung nicht berechenbar

    | Dass diese Auffassung zahnmedizinisch nicht haltbar ist, wird jedem Fachmann einleuchten. Deshalb geht es in einem solchen Streitfall darum, auch den Sachbearbeiter einer privaten Krankenversicherung vom Fehler der Behauptung, Relationsbestimmung und Registrieren der Zentrallage sei ein und dasselbe, zu überzeugen. |