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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 17

    Behauptung, GOZ-Nr. 404 sei im Zusammenhang mit der Eingliederung von Zahnersatz nicht berechenbar

    | Nicht selten verweigern private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Erstattung der Gebühr für die GOZ-Nr. 404 (Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung), wenn diese in zeitlichem Zusammenhang mit der Eingliederung von Zahnersatz abgerechnet wird. |