01.12.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 23
Behauptung, neues Verfahren bzw. Verwendung moderner Apparate könne nicht zu Faktorerhöhung führen
| Wie die gesamte Medizin unterliegt auch die Zahnheilkunde einem ständigen Wandel. Methoden, die früher gang und gäbe waren, gelten heute als überholt, und an ihrer Stelle haben neuzeitliche Verfahren Einzug in die Praxen gehalten. Vielfach erfordern diese neuen Methoden einen erheblichen zeitlichen oder schwierigkeitsbedingten Mehraufwand, den sich der betreffende Zahnarzt über eine Erhöhung des Steigerungsfaktors honorieren lassen möchte. Hiergegen erheben private Kostenerstatter nicht selten Einwände, wobei sie zur Begründung ihrer Ablehnung zwei unterschiedliche Argumente anführen: |
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