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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 26

    Behauptung, Ä 3 sei nicht neben anderer Leistung berechnungsfähig - außer neben Ä 5 bis Ä 8, Ä 800 und Ä 801

    | Immer wieder kommt es zwischen liquidierenden Zahnärzten und privaten Kostenerstattern zu Meinungsverschiedenheiten über die Abrechenbarkeit der Nr. Ä 3 (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Leistung, auch mittels Fernsprecher). Streitpunkt ist die folgende Abrechnungsbestimmung: „Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801.“ |