01.05.2000 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 7
Behauptung der Versicherung, die professionelle Zahnreinigung könne nicht analog abgerechnet werden
| Obwohl die Bundeszahnärztekammer in ihrem Beschluss vom 4. Januar 2000 wieder einmal darauf hingewiesen hat, dass die professionelle Zahnreinigung über die unter GOZ-Nr. 405 fallenden Maßnahmen hinausgeht und daher eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ - hierbei wird in der Regel die GOZ-Nr. 404 als Analogposition herangezogen - angemessen ist, weigern sich private Kostenerstatter häufig, diese Abrechnungsweise zu akzeptieren. Hartnäckig versuchen sie, ihre restriktive Haltung mit der Begründung zu untermauern, die GOZ enthielte mit den Nrn. 405 und 406 bereits Leistungen, die für die Berechnung der professionellen Zahnreinigung vorgesehen seien. Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand eines Musterschreibens, das Sie Ihrem Patienten zur Verfügung stellen können, Argumente an die Hand geben, mit denen gegen die einseitige Betrachtungsweise der Versicherung vorgegangen werden kann. |
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