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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Musterschreiben

    Behauptung, die GOZ-Nr. 905 sei allein für das Auswechseln von Verschleißteilen berechenbar

    | Bei der Versorgung eines Patienten mit einem zusammengesetzten Implantat wird in der Regel im Rahmen eines chirurgischen Eingriffs zuerst der enossale Teil eingebracht, in den nach einer mehr oder minder langen Einheilungszeit der eigentliche Implantatpfosten eingeschraubt wird. Während dieser Heilungsphase wird auf dem im Knochen verankerten, in der Mehrzahl der Fälle aus Titan bestehenden Körper zunächst eine kleine Verschlussschraube angebracht, die wenige Tage später gegen eine so genannte Einheilungsschraube ausgetauscht wird (siehe dazu auch die Beiträge in „Privatliquidation aktuell“ Nr. 4/2002, Seiten 1 und 2, Nr. 2/2002, Seite 3 und Nr. 10/2001, Seiten 4 und 5). |