01.08.2000 · Fachbeitrag · Musterschreiben, Teil 9
Behauptung der Versicherung, die Material- und Laborkosten seien nach BEL zu erstatten
| Für viele Zahnärzte ist die Erstattung von Material- und Laborkosten durch private Versicherungen zum Ärgernis geworden. Grund: Immer mehr Versicherer sind dazu übergegangen, Rechnungen, in denen die Material- und Laborkosten auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) gebildet wurden, regelmäßig nicht zu akzeptieren und auf die Sätze des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL) oder eigener „Sachkostenlisten“ zu reduzieren. Damit eventuelle Erstattungsprobleme den Patienten nicht völlig unvorbereitet treffen, sollte er vorab informiert werden. Außerdem benötigt er in der Regel Argumentationshilfen gegenüber seiner Versicherung. Wir haben daher das folgende Musterschreiben für den Patienten ausgearbeitet, das beide Aspekte berücksichtigt und das Sie bei Bedarf verwenden können. Wie immer können Sie sich den Text aus dem Internet herunterladen: www.iww.de/service/PA2000_1.html |
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