01.09.2007 | Neue Verfahren
PSI-Code: Beihilfe verweigert Analogabrechnung
Frage: „Die Beihilfe verweigert die Erstattung des analog abgerechneten PSI-Codes. Ist das korrekt?“
Antwort: Diese Maßnahme ist ein neu entwickeltes Suchverfahren bezüglich des Vorliegens einer parodontalen Erkrankung bzw. deren Behandlungsbedürftigkeit. Da dieser Index erst nach dem Inkrafttreten der GOZ 88 entwickelt wurde, kann für die Berechnung der § 6 Abs. 2 GOZ (Analogberechnung) herangezogen werden. Dies geht auch aus dem Beschlusskatalog der BZÄK (Stand Dezember 2004) hervor.
Selbst im Leistungskatalog für gesetzlich versicherte Patienten ist seit dem 1. Januar 2004 die Erhebung eines PSI-Code neu aufgenommen worden und damit seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen als eine neue eigenständige Leistung akzeptiert.
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