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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Par-Behandlung

    Patienten-Merkblatt für zusätzliche private Leistungen anlässlich der Par-Behandlung

    | Der Leistungsanspruch des GKV-Versicherten ergibt sich - wie auch der Umfang der vertragszahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen - aus den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V, den Leistungsbeschreibungen des Bema und den Behandlungsrichtlinien. Auch die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Regelungen bedingen zusätzliche, privat mit dem Kassenpatienten zu vereinbarende Leistungen, um moderne Parodontologie praktizieren zu können. Diese Selbstzahlerleistungen sollten mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden. Einen Textvorschlag hatten wir Ihnen bereits in unserer Juli-Ausgabe auf Seite 8 unterbreitet. |