01.12.2006 | Par-Behandlung
Wie kann man die Anwendung eines Piezon-Master-Gerätes abrechnen?
Frage: „Wir verwenden im Rahmen der Par-Behandlung das Piezon-Master-Gerät. Wie können wir die Anwendung bei einem Privatpatienten abrechnen? Und wie sieht es bei einem Kassenpatienten aus: Besteht dort die Möglichkeit der Mehrkostenvereinbarung?“
Antwort: Beim Piezon-Master-Gerät handelt es sich um ein spezielles Ultraschallgerät zum Entfernen harter Beläge. Der damit verbundene Zeit- und Arbeitsaufwand kann einem Privatpatienten über die Erhöhung des Steigerungsfaktors in Rechnung gestellt werden, da auch Besonderheiten des angewandten Verfahrens eine solche – selbstverständlich individuell zu begründende – Multiplikator-Anhebung rechtfertigt.
Die Kassenabrechnung bietet keine Möglichkeit, den besonderen Aufwand geltend zu machen. Zwar ist es zulässig, Maßnahmen, die zusätzlich zu einer lege artis durchgeführten systematischen Par-Behandlung durchgeführt werden, privat und die Basisbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Um eine solche zusätzliche Maßnahme handelt es sich bei Anwendung des Piezon-Master-Gerätes aber nicht.
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